Er nennt sich wahlweise "Freiberuflicher Rechtswissenschaftler", "Leitender Seminardirektor“, "Geschäftsführender Direktor" oder "Präsident der Völkerrechtlichen Vereinigung": René Schneider aus Münster. Nachdem er in der vergangenen Woche Til Schweiger wegen Volksverhetzung angezeigt hatte, droht er jetzt dem stern und dem Autor dieses Artikels.
Schweiger Anzeige 14.00Unter dem Titel "Wer ist der Mann, der Til Schweiger angezeigt hat?", berichtete der stern am Dienstag über Schneider. Darüber, dass er gegen die Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze wettert, gegen den Euro und gegen Flüchtlinge. Und darüber, dass er offene Briefe an Joachim Gauck schreibt, um sein Phantasie-Institut für "Völkerrecht" bedeutungsvoll aussehen zu lassen. Der Möchtegern-Jurist ist dem rechten Milieu zuzuordnen.
"Haben Sie eigentlich gar keine Angst ..?"
Nach der Berichterstattung über ihn droht er nun dem stern mit einer Klage. "Haben Sie eigentlich gar keine Angst, daß ich Sie und das Medium für welches Sie arbeiten, wegen eines geschäftsschädigenden Eingriffes in mein 'Phantasie-Institut' verklagen könnte?", schrieb er in einer E-Mail an den Autor des Artikels. "Ich denke, mein Geschäftsbetrieb ist einhundertprozentig realer als die 'Hitler-Tagebücher' des Sterns. Ende der Debatte", schrieb er weiter.
email1Nach Recherchen des stern betreibt Schneider neben dem sogenannten "Institut für Völkerrecht" und Webseiten wie "www.justizkritik.de" in Münster eine Institution, die Fortbildungsveranstaltungen für Fachanwälte anbietet, die sogenannten "Schneider-Institute". Er selbst ist allerdings gar kein Anwalt. Nach Auskunft der Anwaltskammer Hamm besteht keine Zulassung - weder in Nordrhein-Westfalen, noch bundesweit.
Ein Anwalt, der für Schneider bereits als Dozent tätig war, zeigte sich darüber überrascht. "Jetzt bin ich baff", sagte der Fachanwalt, der nicht namentlich genannt werden will, dem stern. Schneider sei ihm gegenüber stets als Rechtsanwalt aufgetreten. Über rechtes Gedankengut sei ihm nichts bekannt, sagte der Dozent weiter, "sonst wäre ich dort auch nicht aufgetreten". Schneider sei ein Kauz, der einen langen Rauschebart habe und Lodenmode trage.
52 Semester Jura - erfolglos
Schneider ist nicht nur kein Anwalt, sondern nicht mal Jurist. In einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm von 2006 (Aktenzeichen 2 Ws 9 - 11/06) heißt es wörtlich: "Der Antragsteller könne weder eine abgeschlossene juristische noch eine steuerrechtliche Ausbildung vorweisen. Es könne dahinstehen, ob er das Rechtswissenschaftsstudium aufgenommen bzw. über 52 Semester betrieben habe. Jedenfalls habe er das erste juristische Staatsexamen nicht abgelegt."
Herr Schneider, auch nach Ihren 52 Semestern Jurastudium hat der stern keine Angst vor Ihnen. Klagen Sie ruhig, unsere Anwälte - einhundertprozentig reale - warten schon.